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Arbeitsrecht

Arbeitgeber

Geschäftsführung und Management kleiner und mittelständischer Unternehmen agieren bei der Beurteilung und Abwicklung von arbeitsrechtlichen Sachverhalten oftmals rechtlich falsch, emotional getragen und vor allen viel zu großzügig. Deshalb ist die arbeitsrechtliche rechtsanwaltliche Begleitung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen aber auch bereits während der Arbeitsverhältnisse in der heutigen betrieblichen Praxis unverzichtbar.

  • Begleitung des Arbeitgebers bei Kündigungen
  • Schutz des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses

BEGLEITUNG DES ARBEITGEBERS BEI KÜNDIGUNGEN 

Immer wieder hören wir in Besprechungen mit Arbeitgebern die Frage:

„Wie kündige ich den Arbeitnehmer effektiv und kostengünstig?“

In unserer Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber bereit sind, im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Abfindungen an Arbeitnehmer zu zahlen, die bereits dem Grunde, vor allem aber in der gezahlten Höhe überhaupt nicht berechtigt und vollkommen unangemessen sind.

Dabei lassen sich diese oftmals von einem falschen Bild der Abfindung bei Kündigungen irreführen oder schätzen ihre Erfolgsaussichten bei der Kündigung des Arbeitnehmers falsch ein.

Der Arbeitgeber wirft dabei dem Arbeitnehmer, dem er sich ohnehin entledigen will, auch noch „gutes Geld“ hinterher.

Unsere rechtsanwaltliche Aufgabe ist es dabei, dem Arbeitgeber mit der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren und die ihm zustehenden Rechte bereits im Vorfeld der Kündigung so gut wie möglich durchzusetzen.

 

Der erste Weg des Arbeitgebers sollte bereits im Vorfeld der zum Rechtsanwalt sein:
Lassen Sie sich durch die geplante Kündigung nicht verunsichern. Kontaktieren Sie frühzeitig unsere Kanzlei, wenn es Probleme im Arbeitsverhältnis gibt und Sie die Kündigung Ihres Arbeitnehmers in Erwägung ziehen. Ist die Kündigung erst einmal ausgesprochen, ist es teilweise schon zu spät und Sie verspielen unnötiges Geld. 


Bereiten Sie die Kündigung vor:

Reagieren Sie vor allem in der konkreten Situation gegenüber Ihrem Arbeitnehmer nicht erst falsch. Bereiten Sie die Kündigung vor. Wir begleiten Sie und teilen Ihnen mit, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung rechtlich vertretbar und effektiv ist. Dabei helfen wir Ihnen auch, bereits im Vorfeld diejenigen Bedingungen zu schaffen, die es Ihnen ermöglicht, das Arbeitsverhältnis ohne Zahlung einer Abfindung oder mit einer recht geringen Abfindung zu beenden. Agieren Sie bei einer beabsichtigten Kündigung deshalb niemals ohne Rechtsanwalt!

 

Zunächst muss eine Bestandsaufnahme erfolgen:
Für uns gilt es zunächst mit Ihnen eine Bestandsaufnahme der Situation zu machen. Danach müssen die wesentlichen Fragen geklärt werden. Häufige Fragestellungen sind unter anderem:

  • Wie und wann kann ich dem Arbeitnehmer kündigen?
  • Wie stelle ich dem Arbeitnehmer die Kündigung zu?
  • Kann ich den Arbeitnehmer freistellen? Ich will ihn doch nach der Kündigung hier nicht mehr sehen, da ich Angst habe, er beeinflusst den Arbeitsablauf negativ!
  • Muss ich eine Abfindung zahlen?
  • Wie hoch ist der Anspruch auf Abfindung?
  • Muss ich ein Zeugnis Schreiben?
  • Wie muss der Zeugnisinhalt aussehen?
  • Was passiert mit dem Resturlaub?
  • Wieviel Urlaubsanspruch habe ich überhaupt noch zu gewähren/abzugelten?
  • Was ist mit dem Weihnachtsgeld/der Prämie?
  • Kann ich das bereitgestellte Firmenfahrzeug nach der Kündigungserklärung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zurückfordern?
  • Hat der Arbeitnehmer nicht einen besonderen Kündigungsschutz wegen dessen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mitgliedschaft als Betriebsrat?
  • Muss ich Mitteilungen in Bezug auf die Agentur für Arbeit einhalten?


Unsere Aufgabe:

Wir zeigen Ihnen schnell, effektiv und vor allem zielführend den Weg auf, den Sie bei der Kündigung gehen müssen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden und bestmöglich Ihren Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitnehmer durchzusetzen.

Wir führen sämtliche Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer und handeln die Abfindung, den Zeugnisinhalt sowie die weiteren etwaig noch streitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aus.

 

SCHUTZ DES ARBEITGEBERS WÄHREND DER DAUER DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 

Aber auch während des Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber rechtsanwaltliche Unterstützung. Wir begleiten Sie unter anderem auch bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Arbeitnehmerabfindungen
  • Freistellung von Arbeitnehmern
  • Lohn-/Gehaltstreitigkeiten
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen und Provisionen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Verfahren vor dem Integrationsamt (§ 85 ff. SGB IX)
  • Tarifverträgen
  • Urlaub
  • Abmahnungen
  • Zeugnissen, Zeugnisgestaltung und Zeugnisberichtigung
  • Ansprüche auf Teilzeitarbeit
  • allen weiteren auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen

Ferner begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen bei der Personalplanung und Personalbetreuung während des Arbeitsverhältnisses. Dabei arbeiten wir mit professionellen Personalberatern mit langjähriger Erfahrung in sämtlichen Fragen des Personalmanagements, der Personaldienstleitung und des Interims-Managements zusammen (u.a. justtime.de).

Dr Tido Hokema

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Tido Oliver Hokema
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


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