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Forderungen

Inkasso und Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht

Das Erstreiten eines rechtskräftigen Titels ist teilweise nur der erste Schritt zur Durchsetzung von Ansprüchen der Gläubiger gegenüber deren Schuldnern.
Für den Fall, dass der Schuldner die ihm durch den Titel auferlegten Pflichten (Zahlungsverpflichtung, Unterlassungsverpflichtung, Zeugniserstellung und -erteilung usw.) nicht erbringt, muss der titulierte Anspruch des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Dabei stellt sich vor allem bei Zwangsvollstreckungen aus Geldforderungen die Problematik, dass der Gläubiger einer Geldforderung mit anderen Gläubigern konkurriert und somit ein Wettlauf der Gläubiger nach der schnellsten und effektivsten Zwangsvollstreckung beginnt.

Zudem stellt sich die Problematik, dass der Gläubiger teilweise keine Kenntnis darüber hat, wo sich Vermögen des Schuldners befindet, in welches dieser die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Dabei arbeiten wir eng mit Privatdetektiven zusammen, die für den Fall des Verschleierns von Vermögen oder in ähnlichen Fällen für unsere Mandanten mit der Ermittlung von vollstreckbarem Vermögen der jeweiligen Schuldner beauftragt werden können.

Unsere Tätigkeiten:

  • Erwirkung von vollstreckbaren Titeln/Vollstreckbarkeit des Titels
  • Erstellung von Forderungskonten zur Übersicht der tatsächlich durch den Schuldner zu leistenden Forderungen
  • Unterstützung bei der Recherche und Verwertung von Schuldnervermögen in Zusammenarbeit mit Detekteien
  • Herbeiführung der Auslandsvollstreckbarkeit
  • Auslandsvollstreckung durch mit uns bereits seit Jahren vertrauensvoll und effektiv zusammenarbeitenden ausländischen Rechtsanwälten
  • Erstellung, Durchsetzung und Überwachung von Teilzahlungsvereinbarungen
  • Räumungsvollstreckung von Immobilien
  • Bewirkung der Zwangsversteigerung von Immobilien und Mobilien

Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unserer Mandanten werden neben dem auf die Zwangsvollstreckung qualifizierten Fachpersonal (Inkasso- und Vollstreckungsteam) zusätzlich noch von einem Rechtsanwalt betreut.


Forderungsmanagement/Inkasso:

Die Zahlungsmoral der Schuldner hat sich in den letzten Jahren bedingt durch die wirtschaftliche Situation in Deutschland stets verschlechtert. Für Gläubiger bedeutet dies erhebliche Zahlungsverzögerungen, Zahlungsausfälle und vermehrten Zeitaufwand für die Realisierung der ausstehenden Forderungen. Unser Inkassoteam bietet Ihnen kompetente und zügige Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber Ihren Schuldnern, so dass Sie sich wieder auf Ihren eigenen Tätigkeitsbereich konzentrieren können. Durch professionell optimierte Bearbeitunskonzepte des Forderungsmanagement und die langjährige Erfahrung unserer qualifizierten Mitarbeiter in diesem Bereich ist eine effektive Bearbeitung Ihrer Inkassoangelegenheit unser Ziel. Hieran lassen wir uns messen.


Wir bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei:

  • Prüfung und außergerichtlicher Durchsetzung der Forderungen (Mahnwesen)
  • Beantragung des Erlasses von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
  • gerichtliche Durchsetzung der Forderungen im zivilrechtlichen Klageverfahren
  • Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher
  • Lohn-/Gehalts- und Kontopfändungen
  • Sonstige Forderungspfändungen
  • Durchsetzung von Zwangssicherungshypotheken einschließlich der
    Zwangsversteigerung in Grundvermögen
  • Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft (früher "Offenbarungseid" oder „eidesstattliche Versicherung“)
  • Erlass eines Haftbefehls
  • Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen
  • Entwurf von Teilzahlungsvereinbarungen
  • Einzug von Teilzahlungsraten
  • Überwachung von Teilzahlungsvereinbarungen
  • Abgabe zur effektiven Vollstreckung der titulierten Forderungen an unsere Kooperationspartner in Österreich und in der Schweiz
  • allen weiteren im Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen auftretenden Fragen und Problemen
  • Schuldnerrecherche durch private Ermittler (Detekteien etc.)

Für Unternehmer (Gewerbetreibende und Freiberufler) bieten wir eine Rahmenvereinbarung zum Forderungseinzug gegenüber deren Schuldnern mit einer „Inkasso-Flatrate“ zur Transparenz und Minimierung Ihrer Kosten bei einem vollständigen Ausfall des Schuldners an.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung übersenden Sie uns nur noch die für den einzelnen Forderungseinzug notwendigen Daten – den Rest erledigen wir für Sie.

Wir bieten speziell zugeschnittene Konzepte für Großkunden und Einzelpersonen. Bewährt haben sich unsere Inkassokonzepte im Groß- und Einzelhandel (Versandhandel) sowie bei Ärzten, Zahnärzten und Angehörigen von Heilberufen (Privatliquidationen etc.).



Dr Tido Hokema

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Dr. Tido Oliver Hokema
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


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