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Punkteumrechnung

Neu ab dem 1. Mai 2014


Umrechnung nach Punktestand

Alter Punktestand Neuer Punktestand
1 - 3 1
4 - 5 2
6 - 7 3
8 - 10 4
11 - 13 5
14 - 15 6
16 - 17 7
18 8


Alle Fahrerlaubnisinhaber sollten deshalb überlegen, einen Punkteabbaukurs zu belegen, wenn damit eine Verbesserung des Punktestandes stattfinden kann. Die Abbaukurse wurden mit der Umstellung ab dem 1. Mai 2014 teurer und zeitlich aufwändiger. Zudem können nur noch weniger Punkte abgebaut werden als vor der Umstellung.

Wir arbeiten mit Anbietern von Abbaukursen und Verkehrspsychologen zusammen und können beim Punkteabbau behilflich sein. Wir beraten Sie gerne.


 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Tido Oliver Hokema
(Fachanwalt für Verkehrsrecht)