Mietrecht  - Wohneigentumsrecht

Hier gilt es zu Unterscheiden zwischen Mietrecht für gewerbliche oder private Mieter

für Mieter

Das Thema Miete und Mietrecht betrifft einen nahezu unumgänglich in irgendeiner Situation im Leben, sei es als Mieter oder Vermieter. Hierbei können vielschichtige Probleme auftreten, bei denen wir Sie gern gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Wir beraten Sie gern zu folgenden Themen im Mietrecht:

Mietvertrag (gewerblich und privat)
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt umfassend beraten zu lassen. Dabei ist es Ziel, eventuell später auftretende Probleme bereits im Vorfeld zu lösen, um ein ungetrübtes Mietverhältnis anzustreben. Hierbei beraten wir sowohl gewerbliche als auch private Mieter und Vermieter.

Mieterhöhung
Für den Vermieter ist es möglich, die Miete aus verschiedenen Gründen zu erhöhen. Es ist möglich, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen oder auch nach einer Modernisierung.Hierbei beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Frage, ob eine Mieterhöhung und in welcher Höhe diese zulässig ist oder nicht. In welcher Höhe dies möglich ist.

Mängel an der Mietsache
Wenn Mängel an der Mietsache auftreten, so ist es für den Mieter grundsätzlich möglich, die Miete zu mindern. Dabei sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Hierfür beraten wir Sie gern umfassend.

Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses

Vermieter:
Für den Vermieter ist es teilweise erforderlich, das Mietverhältnis schnellstmöglich zu beenden. Dies ist aus Sicht des Vermieters häufig schwierig, da ganz bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden müssen. So ist eine fristlose Kündigung nur aus einem wichtigen Grund, wie beispielsweise der mehrmaligen Nichtzahlung von Miete möglich.

Weitere wichtige Gründe können auch die Störung des Hausfriedens oder ähnliches sein.
Eine fristgemäße Kündigung ist für den Vermieter auch bei sogenanntem Eigenbedarf möglich. Auch hierbei sind besondere Anforderungen bei der Kündigung zu beachten. Dementsprechend empfehlen wir, vor der Kündigung einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit bestimmte Fehler bereits im Voraus vermieden werden können.

Mieter:
Für einen Mieter stellt die Kündigung der Wohnung häufig schon eine starke Bedrohung dar, da eventuell eine Obdachlosigkeit droht. Dementsprechend ist es erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, welcher überprüft, ob die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter – gleich aus welchem Grund auch immer – zulässig ist. Hierbei vertreten wir Sie gern im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich.

Schönheitsreparaturen und Renovierung

Aufgrund der Änderung des Mietrechts und der umfassenden Rechtsprechungen der Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofes zur Frage der Zulässigkeit von Schönheitsreparaturen und der Renovierung ist es erforderlich, die jeweilige Regelung im Mietvertrag im Detail zu prüfen, um hierbei eine konkrete Aussage treffen zu können, ob die Regelung zulässig oder unzulässig ist.

Allen weiteren auftretenden mietrechtlichen Fragen und Problemen

Wir beraten Sie insbesondere auch gern zu Fragen der Fortsetzung des Mietverhältnisses im Erbfall und auch zu Fragen des Mietverhältnisses im familienrechtlichen Zusammenhang sowie zu Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen.

für Eigentümer

Wir beraten Sie auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Im Rahmen des Wohnungseigentums ergeben sich besondere Problemen im Zusammenleben von Wohnungseigentümern bei der Nutzung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums.
Ferner ergeben sich eventuelle Probleme bei der Verwaltung durch einen Verwalter.

Zudem beraten wir Sie gern im Rahmen der Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung sowie im Hinblick auf die Erstellung einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplanes.

Wir beraten Sie im Wohnungseigentumsrecht insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Sondereigentum
  • Gemeinschaftseigentum
  • Verwaltung
  • Wohnungseigentümerversammlung
  • Jahresabrechnung
  • Wirtschaftsplan
  • allen weiteren auftretenden wohnungseigentumsrechtlichen Fragen und Problemen

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Anliegen ausführlich und persönlich.